UPM-Biofore-Magazine-3-2016-DE

DIE BEDEUTUNG VON MENSCHENRECHTEN IM GESCHÄFTSLEBEN U PMund das Rentenversicherungsunternehmen Ilmarinen luden im September Anna Triponel nach Helsinki ein, um ihre Sichtweise zumThema Menschenrechte imGeschäftsleben umfassend zu präsentieren. „UPMwollte mit dieser Veranstaltung das Bewusstsein für Menschenrechte imGeschäftsleben schärfen undmit Stake­ holdern und Investoren einen breiten Dialog anstoßen“, erklärt Nina Norjama , Director of Responsibility Development bei UPM. Bei demGespräch ging es umdie wesentlichen Faktoren

es immer mehr Millenials, dieWert darauf legen, richtig zu handeln und für ein verantwortungsbewusstes Unternehmen arbeitenmöchten. In der Unternehmens-DNA verankern „Die UN-Leitprinzipien haben Unternehmen zumNach­ denken darüber angeregt, welche Verantwortung sie tragen und wie sie praktisch dafür sorgen können, dass dieMenschen­ rechte aller Individuen geachtet werden, die mit ihrer Geschäftstätigkeit in Berührung kommen“, erklärt Triponel. „Das Stichwort lautet hier ‚Verankerung‘“, fügt sie hinzu. Unternehmenmüssen die richtigen Voraussetzungen schaffen und aktiv dafür sorgen, dass eine Richtlinie die gewünschte Wirkung hat. „Es mag vielleicht eine schriftlich festgehaltene Grundsatz­ verpflichtung auf demPapier geben, aber sie ist praktisch wertlos, solange sie nicht in den Köpfen der Menschen veran- kert ist. Unternehmenmüssen durch konkreteMaßnahmen sicherstellen, dass Menschenrechte ein Teil ihrer Kultur und DNA werden“, so Triponel. „Denkbar wären etwa vertragliche Bestimmungen, Schulungen oder Leistungsanreize für Mitarbeiter. Es gibt vieleMöglichkeiten deutlich zumachen, dass die Achtung der Menschenrechte imArbeitsalltag eine Pflicht ist.“ Mitspracherecht für Interessengruppen DieMitarbeiter und andere potenziell betroffene Stake­ holder spielen eine wichtige Rolle bei der Identifizierung von Handlungsbedarf. „Immer mehr Unternehmen richtenMechanismen ein, mit denen dieMenschen vor Ort zumMitmachenmotiviert werden sollen. Einige von ihnen binden Nichtregierungs­ organisationen, Mitarbeiter oder Gewerkschaftenmit ein oder richten spezielle Anlaufstellen ein, um sich der Sorgen und Beschwerden der Mitarbeiter anzunehmen“, sagt Triponel. „Prävention und Eindämmungsmaßnahmen sind primär darauf ausgerichtet, potenzielle Auswirkungen imKeim zu ersticken oder zumindest weitestgehend einzudämmen. Dies ist imPrinzip Risikomanagement, bei demdie Risiken

hinsichtlich der Achtung vonMenschenrechten, die internati- onale Gesetzgebung zu diesemThema sowie die Identifizierung und Beurteilung möglicher Menschenrechtsverstöße im Geschäftsleben und in der Lieferkette. UPMpräsentierte eine Fallstudie zu verantwortungs- bewussten Beschaffungsmethoden und Lieferantenaudits. Ilmarinen gab dabei einen Überblick über die Sorgfaltspflicht eines Unternehmens inMenschenrechtsfragen, vor allem bei Investitionen in andere Unternehmen. „Heutzutage ist es für Unternehmen riskant, Menschen ­ rechtsprobleme zu ignorieren, das kann erhebliche Folgen für das Geschäft haben“, sagt Anna Triponel, Mitarbeiterin bei Shift, dem führenden Kompetenzzentrum für die UN-Leitprinzipien. „Die Kosten lassen sich häufig nur schwer beziffern. Aber sobald sich die ersten Auswirkungen einmal bemerkbar machen, werden Unternehmen es bedauern, Menschenrechten nicht von Anfang anmehr Beachtung geschenkt zu haben“, fügt sie hinzu. Bei Regierungen, internationalen Finanzinstituten und auch der EUwächst die Tendenz, Menschenrechtsthemen aktiv in ihre Vorschriften und Verordnungen zu integrieren. „Der britischeModern Slavery Act beispielsweise ist für alle Unternehmen, die imVereinigten Königreich tätig sind, ab einer gewissen Größe bindend. Außerdem richten viele OECD- Länder nationale Kontaktstellen ein, bei denenmutmaßliche Menschenrechtsverstöße gemeldet werden können.“ Auch intern sind Unternehmen einem gewissen Druck ausge- setzt, weil die Achtung der Menschenrechte bei denMitarbeitern einen immer höheren Stellenwert genießt. Insbesondere gibt

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